Von Dummheit über Faulheit bis hin zu kriminellen Handeln, ist bei der Polizei Leipzig alles möglich. Letzteres trifft besonders auf einige Herren vom K21 (Einbruch) zu. Der Leiter des Kommisariats hebt sich natürlich besonders von seinen Untergebenen ab. Aber es ist bekannt, dass der Fisch vom Kopf anfängt zu stinken.
Sollten Sie also in Kleinpötzschau neben der Kirche unagenehmen Fischgeruch wahrnehmen, wissen Sie wo der Gestank herkommt. Beginnen wir mal mit dem dreisten Versuch in mein Wohnhaus einzubrechen. Dieser Versuch wurde von der Haustürkamera aufgezeichnet, so dass ich den versuchten Einbruch anzeigen konnte. Jedoch hatte das nur Konsequenzen für mich, denn Richter Marcus P. verurteilte mich für das Aufzeichnen und das veröffentlichen zu 300€ Geldstrafe. Den kriminellen Beamten geschah nichts.
Das die Aufzeichnung automatisch erfolgte und die „Veröffentlichung“ das übersenden des Videos an die Polizei war, spielte für den Richter keine Rolle. Da ist auch die Einschätzung des Anwalts: „falsche Anwendung einfachen Rechts“ nicht hilfreich. Die Einschätzung bedeutet übersetzt nichts anderes als Rechtsbeugung. Und gegen 300€ gibt es nach Angabe des Anwaltes keine Rechtsmittel.
In einem anderen Fall wurden angebliche BTM beschlagnahmt. In der Akte waren dann widersprüchliche Angaben zur Menge und Auffindesituaton. Also war Kurzerhand ein Azubi vom BKA für das Dilemma verantwortlich und da dieser nicht geladen werden konnte wurde eben das Verfahren eingestellt. Das Wie, Was und Wo war nicht von Interesse.
Bei der gleichen Durchsuchung hat sich auch angeblich eine Beamtin verletzt als sie angeblich an einem Gefäß gerochen hat in dem CS Gas war. Aber ich hatte kein CS Gas, und für Dummheit anderer bin ich nicht zuständig. Trotzdem hat das kriminelle Pack gegen mich ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.